M&F Gewährleistungserklärung
1. Gewährleistungsdauer
Die Firma Mayle & Fellermeier GmbH gewährt Ihnen beim Kauf von Produkten der Firma Mayle & Fellermeier GmbH folgende Gewährleistungszeiten ab Rechnungsdatum. Unberührt davon bestehen Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche weiterhin.
Markisen mit Acryl- od. PVC-Tuch 5 Jahre
Terrassendach 5 Jahre
Sonnensegel (Acryl + PVC) 5 Jahre
Markisentücher Acryl- od. PVC-Tuch 5 Jahre
Sonnensegel (Polyester) 3 Jahre
Markisen mit Polyester-Tuch 3 Jahre
Markisentuch Polyester-Tuch 3 Jahre
Motoren und Steuerungen 2 Jahre
Sonnenschirme 2 Jahre
2. Anwendungsbereich
Die Gewährleistung ist nur für in Deutschland und in Ländern der Europäischen Gemeinschaft verkaufte und installierte Markisen undSonnensegel gültig.
3. Gewährleistungsdeckung
• UV-Beständigkeit bzw. Farbechtheit des Tuches
• Reißfestigkeit der Nähte
• Funktionsfähigkeit der Gestelle bzw. deren Komponenten
• Haltbarkeit der Lackierung bzw. Beschichtung der Komponenten
4. Gewährleistungsbedingungen
Die Firma Mayle & Fellermeier GmbH verpflichtet sich dem Käufer des Produkts, das den festgelegten Eigenschaften nicht entspricht, während des Gewährleistungszeitraums auf schriftlichen Antrag hin eine kostenlose Reparatur durchzuführen oder eine kostenfreie Ersatzlieferung zu leisten.
Jegliche andere Erstattungen für Transportkosten, Installation, Neuinstallation, De- und Montagekosten oder beliebige andere Unkosten sind als von der Gewährleistung ausgeschlossen zu betrachten.
Jeder darüber hinaus gehender Schaden oder direkt oder indirekter Verlust ist von der vorliegenden Gewährleistung ausgeschlossen.
5. Anwendung der Gewährleistung
Die vorliegende Gewährleistung ist anwendbar, soweit
a) der Endverbraucher innerhalb von 8 Tagen nach dem eingetretenen Schaden einen schriftlichen Antrag an die Firma Mayle & Fellermeier GmbH geschickt und dem Schreiben folgende Anlagen beigefügt hat:
• eine Kopie der Kaufunterlagen (Rechnung)
• eine klare Beschreibung des eingetretenen Schadens
• eine schriftliche Genehmigung zur Überprüfung der Installation durch die Firma Mayle & Fellermeier GmbH oder durch eine von der Firma Mayle & Fellermeier GmbH autorisierte dritte Firma
b) Produkte der Firma Mayle & Fellermeier GmbH unter normalen Bedingungen und unter Einhaltung aller technischer Anweisungen der Firma Mayle & Fellermeier GmbH ausgeliefert, gehandhabt, gelagert und installiert wurden.
6. Ausschluss der Gewährleistung
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für Schäden, die entstanden sind durch unsachgemäßen Gebrauch (hier nachstehend anhand von einigen Beispielen und keineswegs vollständig aufgeführt):
• bei Verwendung von Verbindungs- und Befestigungselemente bzw. die Zubehörteile die nicht für Produkte
der Mayle & Fellermeier GmbH geeignet sein.
• bei nicht Beachtung der Montage und Pflegeanleitung
• bei selbst ausgeführten Reparaturen und Änderungen
• bei chemisch und physikalisch entstandenen Einwirkungen auf die Materialoberfläche durch unsachgemäßen
Gebrauch, z.B. Beschädigung durch scharfe Gegenstände
• bei Beschädigung durch Fremdeinwirkung
• bei Hagelschäden allgemein
• bei Sturmschäden an Markisen- und Markisentüchern, Schirmen und rollbaren Sonnensegeln ab Windklasse 2
nach DIN EN 13561 (entspricht Windstärke 5)
• für feststehende Sonnensegel bei Sturmschäden ab Windstärke 7
• Schäden durch Anhäufungen von Wasser im Tuch / Wassersack) aufgrund nicht fachgerechter Montage
(Tuchneigung unter 15°)
7. Gerichtsstand
Zuständiger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten hinsichtlich der Auslegung, Anwendung und Ausführung des vorliegenden Dokuments ist das Amtsgericht Rosenheim bzw. das Landgericht Traunstein.
Kolbermoor, März 2011



